Q&A: Könnte laut Artikel 146 GG das Grundgesetz abgeschafft werden und eine neue Verfassung in Kraft treten?

Frage von : Könnte laut Artikel 146 GG das Grundgesetz abgeschafft werden und eine neue Verfassung in Kraft treten?

Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem
eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung
beschlossen worden ist.

Beste Antwort:

Answer by qm_sirius
Ja

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6 Kommentare bisher

  1. Henning am 28.01.2012

    Man muss doch bei dem Gesetz echt nicht viel erklären! Das Grundgesetz tritt außer Kraft, wenn es das Volk in einer freien Wahl beschließt PUNKT!

  2. Noname am 28.01.2012

    Das hätte schon längst passieren sollen – eigentlich.

    Ursprünglich (also 1949) war angedacht, dass die Deutschen nach der Wiedervereinigung (die war immer Ziel der BRD) über ihre Verfassung abstimmen. Das Grundgesetz sollte bis dahin nur als Übergangsverfassung dienen, deshalb hat man es auch absichtlich nicht Verfassung genannt. Das Grundgesetz hat sich aber als sehr gute “Verfassung” bewährt und wurde mittlerweile von vielen neuen Demokratien kopiert.

  3. Unterbewusstsein am 28.01.2012

    NEIN..

    wenn die Volksentscheidung gegen die bestehende Regierung gerichtet ist oder andere Menschen in Gefahr bringt, dann nicht!

  4. kaelon am 28.01.2012

    Könnte….
    es ist aber nirgendwo in unsere Verfassung eine Volksabstimmung vorgesehen, oder Regeln dafür, das liegt daran das wir eine repräsentativen Demokratie haben.
    Das Recht auf eine Volksabstimmung zur Verfassungsänderrung lässt sich nirgendwo ableiten, denn in Deutschland wählt das Volk seine Vertreter die für und im besten Fall im Sinne des Volkes entscheiden.

  5. aprilscherz2008 am 28.01.2012

    Das Grundgesetz sah 2 Möglichkeiten vor, wie andere (deutsche) Länder, aber unter Besatzung, ein Teil der BRD werden können. Eins war der alter Art. 23. Danach konnte ein Land einfach bestimmen, dass es den Geltungsbereich des GG beitritt. So geschehen mit dem Saarland 1957 und 1990 mit der DDR.

    Es ist also 1990 überhaupt kein neuer Staat entstanden, die neuen Bundesländer haben sich einfach der BRD angeschlossen.

    Die Gründungsväter hatten noch eine andere Idee, damals hoffte man auf eine baldige Vereinigung von ganz Deutschland und so sah man das Grundgesetz nur als Provisorium an und schuf so Art. 146 GG in der Hoffnung, dass alle Deutsche sich an einer Verfassung beteiligen können.

    Diese Art 146 GG ist im Grunde nur noch ein Relikt, dennoch ist er gültig und deshalb könnte man eine neue Verfassung schaffen und damit würde es dann einen neuen Staat geben.

    Übrigens: In Art. 146 steht nicht drin, dass es zwingend per Volksabstimmung passieren muss, aber viele dichten da was herein. Aber was soll eine neue Verfassung, das GG hat sich bewährt, es wurde durch Urteile mit Leben gefüllt. In einer neuen Verfassung steht doch auch nur vergleichbares.

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